Beschluss (EU) 2024/2057 der Kommission vom 28. Februar 2023 über die staatliche Beihilfe SA.48556 (2019/C) (ex 2018/N) — Ungarn — Großes Investitionsvorhaben — Regionale Investitionsbeihilfe für Samsung SDI (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 1478)
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 108 Mio. EUR (in Gegenwartswerten), deren Gewährung Ungarn zugunsten von Samsung SDI Magyarország Zrt plant, ist bis zu einem Beihilfebetrag von 89,6 Mio. EUR (in Gegenwartswerten) im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und in Bezug auf den verbleibenden Betrag mit dem Binnenmarkt unvereinbar. Die Gewährung der Beihilfe wird daher bis zu einem Betrag von 89,6 Mio. EUR (in Gegenwartswerten) genehmigt. Der verbleibende Betrag der geplanten Beihilfe darf nicht gewährt werden.
Article 2
Ungarn informiert die Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe des vorliegenden Beschlusses über die zu seiner Umsetzung getroffenen Maßnahmen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an Ungarn gerichtet.
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