Beschluss (EU) 2024/2606 des Rates vom 23. September 2024 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich der Änderungen des Anhangs 3 dieses Abkommens
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der im Namen der Union im mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat zu vertretende Standpunkt ist in dem Entwurf eines Beschluss des Partnerschaftsrates festgelegt, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Beschluss des Partnerschaftsrates wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Anhang 3 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit, der die erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln enthält, wird durch den in Anhang 1 dieses Beschlusses aufgeführten Anhang 3 ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt 60 Tage nach seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions