Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2650 der Kommission vom 10. Oktober 2024 über die Kürzung bestimmter von bestimmten Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Union (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 6993)
Text
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Article 1
Die Unionsfinanzierung wird um die im Anhang aufgeführten Beträge gekürzt, die sich auf von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten im Rahmen des EGFL oder des ELER gemeldete Ausgaben für Interventionen gemäß Titel III der Verordnung (EU) 2021/2115 beziehen und für die kein entsprechender Output im jährlichen Leistungsbericht gemäß Artikel 9 Absatz 3 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2021/2116 sowie gemäß Artikel 134 der Verordnung (EU) 2021/2115 gemeldet wurde.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Bulgarien, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, Rumänien und die Slowakische Republik gerichtet.
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