Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2024/2998 des Rates vom 5. November 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Anlagen III und IIIa zu diesem Übereinkommen angesichts des Beitritts Georgiens zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32024D2998
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2024-11-05
In force since
2024-11-05
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union in der Sitzung des durch das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingerichteten Gemischten Ausschusses (im Folgenden „Gemischter Ausschuss EU-CTC“) in Bezug auf Änderungen der Anlagen III und IIIa zu diesem Übereinkommen zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf des Beschlusses des Gemischten Ausschusses EU-CTC, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Die Vertreter der Union im Gemischten Ausschuss EU-CTC können geringfügigen Änderungen des Beschlussentwurfs zustimmen, ohne dass ein neuer Beschluss des Rates erforderlich ist.

Article 2

Der in Artikel 1 genannte Beschluss des Gemischten Ausschusses EU-CTC wird nach seinem Erlass im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions