Beschluss (EU) 2024/3161 des Rates vom 12. Dezember 2024 zur Ernennung eines Europäischen Staatsanwalts der Europäischen Staatsanwaltschaft
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Article 1
Die folgende von Polen benannte Kandidatin wird für eine nicht erneuerbare Amtszeit von sechs Jahren ab dem 8. Januar 2025 zur Europäischen Staatsanwältin der EUStA ernannt: Frau Grażyna STRONIKOWSKA
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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