Leitlinie (EU) 2024/1164 der Europäischen Zentralbank vom 8. Februar 2024 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2016/65 über die bei der Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems anzuwendenden Bewertungsabschläge (EZB/2015/35) (EZB/2024/5)
Text
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Article 1 Änderungen
„(3 In Bezug auf EZB-Schuldverschreibungen und Schuldverschreibungen, die von den NZBen vor der Einführung des Euro in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, begeben wurden, wird kein Bewertungsabschlag angewendet.“
Article 2 Wirksamwerden und Umsetzung
1 Diese Leitlinie wird am Tag ihrer Bekanntgabe an die NZBen wirksam.
2 Die NZBen leiten die Maßnahmen ein, die erforderlich sind, um die vorliegende Leitlinie zu erfüllen, und wenden sie ab dem 6. Mai 2024 an. Sie teilen der Europäischen Zentralbank die Rechtstexte und Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf diese Maßnahmen spätestens bis zum 22. März 2024 mit.
Article 3 Adressaten
Diese Leitlinie ist an die NZBen gerichtet.
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