Leitlinie (EU) 2024/1165 der Europäischen Zentralbank vom 8. Februar 2024 zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/31 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten (EZB/2024/6)
Text
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Article 1 Änderungen
„(3 Marktfähige Schuldtitel gemäß Absatz 1 stellen ebenfalls notenbankfähige Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte des Eurosystems dar, sofern ihre Kupons an einen einzelnen Geldmarktsatz in ihrer Währung, dessen Nutzung in der Union nach der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates gestattet ist, oder an einen Inflationsindex, der keine Discrete Range, Range Accrual, Ratchet oder ähnlich komplexe Gestaltung für das jeweilige Land aufweist, gebunden sind.
Article 2 Wirksamwerden und Umsetzung
1 Diese Leitlinie wird am Tag ihrer Bekanntgabe an die NZBen wirksam.
2 Die NZBen treffen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der vorliegenden Leitlinie und wenden sie ab dem 6. Mai 2024 an. Sie teilen der EZB die Rechtstexte und Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf diese Maßnahmen spätestens bis zum 22. März 2024 mit.
Article 3 Adressaten
Diese Leitlinie ist an alle Zentralbanken des Eurosystems gerichtet.
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