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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2024/203 der Kommission vom 18. Dezember 2023 zur Festlegung des Formats für die Berichterstattung zu Unregelmäßigkeiten betreffend den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) nach der Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates

CELEX
32024R0203
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2023-12-18
In force since
2024-03-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Gegenstand

In dieser Verordnung wird das von den Mitgliedstaaten für die Berichterstattung zu Unregelmäßigkeiten nach Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2021/691 zu verwendende Format festgelegt.

Article 2 Meldeformat

1 Die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2024/204 genannten Informationen werden elektronisch über das spezielle Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten (IMS) übermittelt.

2 Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission unverzüglich nach Feststellung der Unregelmäßigkeiten die Erstmeldung über Unregelmäßigkeiten gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2024/204.

3 Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission einen Folgebericht nach Artikel 3 Absätze 5 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2024/204 so bald wie möglich nach Erlangung der maßgeblichen Informationen.

Article 3 Verwendung des Euro

1 Die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Beträge werden in Euro angegeben.

2 Die Mitgliedstaaten, die den Euro zum Zeitpunkt der Berichterstattung nach Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2024/204 nicht als Währung eingeführt haben, rechnen die Beträge in Landeswährung unter Verwendung des monatlichen Buchungskurses der Kommission in dem Monat, in dem die Ausgaben im Rechnungsführungssystem der zuständigen Behörde erfasst werden, in Euro um. Für nicht in den Büchern der zuständigen Behörde erfasste Ausgaben wird jeweils der zum Zeitpunkt der Erstmeldung von der Kommission in elektronischer Form veröffentlichte aktuelle monatliche Buchungskurs zur Umrechnung der Beträge in Landeswährung in Euro verwendet.

Article 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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