Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2024/288 der Kommission vom 18. Januar 2024 über die Häufigkeit der Kontrollen von Verpackungsmaterial aus Holz, mit dem bestimmte Waren mit Ursprung in bestimmten Drittländern getragen, geschützt oder unterstützt werden

CELEX
32024R0288
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-01-18
In force since
2024-01-20
End of validity
2026-12-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Gegenstand und Geltungsbereich

In dieser Verordnung wird die Häufigkeit der Kontrollen von Verpackungsmaterial aus Holz festgelegt, von dem die spezifizierten Waren unterstützt, geschützt oder getragen werden, die in die Union verbracht werden. Diese Verordnung gilt nicht für Verpackungsmaterial aus Holz, das den Ausnahmen nach dem Internationalen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15 — Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel (ISPM 15) unterliegt.

Article 2 Begriffsbestimmung

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „spezifizierte Waren“ Waren mit allen folgenden Eigenschaften: a) sie werden von Verpackungsmaterial aus Holz unterstützt, geschützt oder getragen; b) sie haben ihren Ursprung in einem der im Anhang aufgeführten Drittländer; c) sie fallen unter einen der im Anhang aufgeführten Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN-Code) gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates .

Article 3 Häufigkeitsrate für Pflanzengesundheitskontrollen

Zur Überprüfung der Einhaltung von Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 führen die zuständigen Behörden bei mindestens 15 % der Sendungen mit den spezifizierten Waren Pflanzengesundheitskontrollen des Verpackungsmaterials aus Holz durch, von dem die spezifizierten Waren, die in die Union verbracht werden, unterstützt, geschützt oder getragen werden.

Article 4 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions