Delegierte Verordnung (EU) 2024/1400 der Kommission vom 13. März 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 im Hinblick auf die Flugplatzsicherheit, den Wechsel des Flugplatzbetreibers und die Meldung von Ereignissen
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 139/2014
„(4 Das der Zulassung beigefügte Genehmigungs- und Maßnahmendokument für Abweichungen (‚Deviation Acceptance and Action Document‘, DAAD) wird auf den neuen Flugplatzbetreiber übertragen, dem auch der Betrieb des Flugplatzes übertragen werden soll, sofern die in den Absätzen 1 und 3 genannten Bedingungen erfüllt sind.“
Article 2 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 24. 'Mai 2025.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions