Durchführungsverordnung (EU) 2024/1721 der Kommission vom 19. Juni 2024 zur Festlegung von Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Muster für die Genehmigung des intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, des Warnsystems bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers, des Ereignisdatenspeichers, der Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre und des hochentwickelten Warnsystems bei nachlassender Konzentration des Fahrers
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Article 1 Muster für den Beschreibungsbogen und den Typgenehmigungsbogen hinsichtlich des intelligenten Geschwindigkeitsassistenten
1 Das Muster in Anhang I Teil I ist für den Beschreibungsbogen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer intelligenten Geschwindigkeitsassistenten und für die Typgenehmigung dieser Systeme als selbstständige technische Einheiten zu verwenden.
2 Das Muster in Anhang I Teil II ist für den Typgenehmigungsbogen für Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer intelligenten Geschwindigkeitsassistenten zu verwenden. Das Muster in Anhang I Teil III ist für den Typgenehmigungsbogen für intelligente Geschwindigkeitsassistenten als selbstständige technische Einheiten zu verwenden.
Article 2 Muster für den Beschreibungsbogen und den Typgenehmigungsbogen hinsichtlich des Warnsystems bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers
1 Das Muster in Anhang II Teil I ist für den Beschreibungsbogen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Warnsysteme bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers zu verwenden.
2 Das Muster in Anhang II Teil II ist für den Typgenehmigungsbogen für Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer Warnsysteme bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers zu verwenden.
Article 3 Muster für den Beschreibungsbogen und den Typgenehmigungsbogen hinsichtlich des Ereignisdatenspeicher
1 Das Muster in Anhang III Teil I ist für den Beschreibungsbogen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Ereignisdatenspeicher und für die Typgenehmigung von Ereignisdatenspeichern als selbstständige technische Einheiten zu verwenden.
2 Das Muster in Anhang III Teil II ist für den Typgenehmigungsbogen für Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer Ereignisdatenspeicher zu verwenden. Das Muster in Anhang III Teil III ist für den Typgenehmigungsbogen für Ereignisdatenspeicher als selbstständige technische Einheiten zu verwenden.
Article 4 Muster für den Beschreibungsbogen und den Typgenehmigungsbogen hinsichtlich der Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
1 Das Muster in Anhang IV Teil I ist für den Beschreibungsbogen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre zu verwenden.
2 Das Muster in Anhang IV Teil II ist für den Typgenehmigungsbogen für Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre zu verwenden.
Article 5 Muster für den Beschreibungsbogen und den Typgenehmigungsbogen hinsichtlich des hochentwickelten Warnsystems bei nachlassender Konzentration des Fahrers
1 Das Muster in Anhang V Teil I ist für den Beschreibungsbogen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Warnsysteme bei nachlassender Konzentration des Fahrers zu verwenden.
2 Das Muster in Anhang V Teil II ist für den Typgenehmigungsbogen für Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer Warnsysteme bei nachlassender Konzentration des Fahrers zu verwenden.
Article 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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