Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1886 der Kommission vom 10. Juli 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf den Inhalt der Grundausbildung und Fortbildung der Kontrollbeamten für die Analyse der aufgezeichneten Daten und die Überprüfung des Fahrtenschreibers

CELEX
32024R1886
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-07-10
In force since
2024-07-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Inhalt und Durchführung der Ausbildung

1 Die gemeinsamen Ausbildungsanforderungen für Kontrollbeamte sind im Anhang dieser Verordnung festgelegt.

2 Die Mitgliedstaaten legen die Techniken und Materialien fest, mit denen die Grundausbildung und Fortbildung der Kontrollbeamten nach den im Anhang dieser Verordnung festgelegten Anforderungen strukturiert und durchgeführt werden können.

3 Die Mitgliedstaaten aktualisieren ihre Ausbildungsprogramme regelmäßig, um Änderungen des einschlägigen Unionsrechts und technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

4 Diese Verordnung hindert die Mitgliedstaaten nicht am Erlass zusätzlicher Anforderungen, die zur Sicherstellung einer für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben angemessenen Ausbildung der Kontrollbeamten für notwendig erachtet werden.

Article 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions