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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2024/3159 der Kommission vom 2. September 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/792 des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und den Häuserpreisindex im Hinblick auf die Klassifikation des Verbrauchs und die Aufnahme von Glücksspielen

CELEX
32024R3159
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2024-09-02
In force since
2026-01-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„8 Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, die folgenden Teilindizes oder Teile von Teilindizes der ECOICOP zu erstellen, entweder weil die Teilindizes nicht in den monetären Konsumausgaben der privaten Haushalte enthalten sind oder weil sie hinsichtlich der Methodik noch nicht in ausreichendem Maße harmonisiert sind: 02.3.Drogen;12.2.Dienstleistungen der Prostitution;12.5.1.Dienstleistungen der Lebensversicherungen;12.6.1.Bankdienstleistungen gegen unterstelltes Entgelt. Die Kommission wird ermächtigt, gemäß Artikel 10 delegierte Rechtsakte zur Änderung der in diesem Absatz enthaltenen Aufzählung zu erlassen, um Glücksspiele in den HVPI und den HVPI-KS aufzunehmen.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt für die Übermittlung von Daten in Verbindung mit den harmonisierten Verbraucherpreisindizes (HVPI) und den harmonisierten Verbraucherpreisindizes zu konstanten Steuersätzen (HVPI-KS) an die Kommission (Eurostat) ab dem Referenzmonat Januar 2026.

Relations

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