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Seqlense EUR-Lex

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2024 über die Festlegung der Regelung für die offenen Daten des Europäischen Parlaments

CELEX
32025D00341
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2024-12-16
In force since
2025-01-24
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Begriffsbestimmung

Offene Daten sind öffentliche Daten, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format bereitgestellt und gemäß Bedingungen veröffentlicht werden, die eine einfache Weiterverwendung und Verteilung ermöglichen.

Article 2 Geltungsbereich und Ziele

1 Das Parlament verpflichtet sich, seine öffentlichen Daten als offene Daten bereitzustellen, und legt die Grundsätze, Bedingungen und Einschränkungen für ihre Weiterverwendung fest.

2 Das Parlament wirkt darauf hin, möglichst viele seiner öffentlichen Daten in einem offenen Datenformat bereitzustellen und dabei Datensätzen von großem öffentlichem Interesse Vorrang einzuräumen.

Article 3 Allgemeine Grundsätze

Jegliche Daten des Parlaments, die bereits öffentlich sind, können als offene Daten veröffentlicht werden. Damit sie als „offen“ gelten, müssen die Daten die folgenden vier Eigenschaften haben: a) „Technische Offenheit“: Die Daten und ihre Metadaten werden in maschinenlesbaren, offenen Formaten bereitgestellt. b) „Rechtliche Offenheit“: Für die Daten gibt es eine offene Lizenz. c) „Praktische Offenheit“: Die Daten sind leicht auffindbar, aktuell und unmittelbar zugänglich. d) „Gesellschaftliche Offenheit“: Bei der Bereitstellung der Daten werden Rückmeldungen der Nutzer eingeholt und berücksichtigt, um die Qualität und Verfügbarkeit der Daten zu verbessern.

Article 4 Bedingungen für die Weiterverwendung

The text of the Creative Commons public licenses is dedicated to the public domain under the CC0 Public Domain Dedication Der Text der Creative Commons Public Licenses selbst wird mittels der CC0 Verzichtserklärung der Gemeinfreiheit überantwortet. Für die Weiterverwendung der offenen Daten des Parlaments gelten die Bedingungen gemäß der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0). Rohdaten, Metadaten oder sonstige Dokumente vergleichbarer Art können alternativ vom Parlament unter der universellen Verzichtserklärung der LinzenkurzfassungvonCreative Commons (CC0 1.0) veröffentlicht werden.

Article 5 Portal für offene Daten

1 Das Parlament richtet hiermit ein Portal für offene Daten des Europäischen Parlaments ein und verpflichtet sich, es zu pflegen, um das Auffinden von Daten, die zur Weiterverwendung zur Verfügung stehen, und den Zugriff auf diese Daten zu erleichtern.

2 Die öffentlichen Daten des Parlaments werden über das Portal für offene Daten des Europäischen Parlaments in jeder vorliegenden Sprachfassung und in offenen und maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung gestellt, mit denen sichergestellt wird, dass die Daten und ihre Metadaten barrierefrei, leicht auffindbar und weiterverwendbar sind.

3 Die Daten und ihre Metadaten entsprechen den geltenden offenen Standards.

Article 6 Beaufsichtigung und Überwachung

Die Beaufsichtigung und Überwachung der Umsetzung dieser Regelung wird einer konkreten zuständigen Stelle im Parlament übertragen.

Article 7 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt 14 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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