Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2025/172 des Rates vom 17. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Sonderausschuss für Energie, der mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Annahme einer Empfehlung zur Ausarbeitung technischer Verfahren für die effiziente Nutzung von Stromverbindungsleitungen zu vertreten ist

CELEX
32025D0172
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2024-12-17
In force since
2024-12-17
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe l des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Energie zu vertreten ist, ist in dem Entwurf einer Emfpehlung dieses Auschusses festgelegt, der diesem Beschluss beigefügt ist.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Article 1

Der Sonderausschuss erkennt an, dass der Preliminary-Order-Book-Ansatz keine tragfähige Option für die weitere Entwicklung einer Lösung für die lose multiregionale Volumenkopplung ist, und empfiehlt den Vertragsparteien, diesen Ansatz nicht weiterzuverfolgen.

Article 2

Der Sonderausschuss empfiehlt, dass jede Vertragspartei ihre jeweiligen ÜNB und die Union zusätzlich der Europäische Verbund der Übertragungsnetzbetreiber für Strom (im Folgenden „ENTSO-E“), der die Arbeit der ÜNB der EU erleichtert, ersucht, vor der Erstellung des einheitlichen Satzes erster Entwürfe der technischen Verfahren für die lose multiregionale Volumenkopplung gemäß Anhang 29 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit samt unterstützender Analyse, gemeinsam eine erste Konzeptvalidierungsphase einzuleiten, die Folgendes umfasst: a) einen optimalen operativen Zeitplan zur Verbindung der losen multiregionalen Volumenkopplung mit der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung der EU und den Regelungen für den Stromgroßhandelsmarkt Großbritanniens im Rahmen eines Common-Order-Book-Ansatzes, einschließlich optimaler Validierungs- und Rückfallregelungen. Der optimale operative Zeitplan sollte die konsequente und effiziente Nutzung von Verbindungsleitungen fördern sowie gleichzeitig die Risiken für den sicheren Betrieb der Stromgroßhandelsmärkte der EU und des Vereinigten Königreichs minimieren und möglichen Marktentwicklungen bis 2030-2035 Rechnung tragen. Die mit diesem Zeitplan verbundenen operativen Risiken sowohl für die einheitliche Day-Ahead-Marktkopplung der EU als auch für den Stromgroßhandelsmarkt Großbritanniens sollten bewertet und, soweit möglich, quantifiziert werden. Zur Unterstützung bei der Ermittlung und Bewertung der Validität eines optimalen Zeitplans sollte in die unterstützende Analyse eine Reihe von Optionen für operative Zeitpläne aufgenommen werden; b) einen Entwurf einer Leistungsbeschreibung für den Prototyp eines Prognoseinstruments für die Nettoposition der angrenzenden Gebotszone, i) der eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen enthalten sollte, u. a.: die anzuwendende Methode (z. B. statistisch und/oder deterministisch); bestimmte Ergebnisse, die das Prognoseinstrument liefern müsste; die Art der Berücksichtigung künftiger Marktentwicklungen durch das Prognoseinstrument, einschließlich der künftigen Einführung neuer Onshore- oder Offshore-Gebotszonen; die Art der Berücksichtigung der Ergebnisse des Prognoseinstruments in den umfassenderen Verfahren für die lose multiregionale Volumenkopplung; alle sonstigen wichtigen Anforderungen, die im Rahmen der Arbeiten gemäß Buchstabe a dieses Artikels und Artikel 3 ermittelt wurden; und ii) dem Folgendes beigefügt werden sollte: Informationen darüber, wie die Ausschreibung durchgeführt und geregelt würde, auch in Bezug auf die Berücksichtigung der Eigentumsrechte und der Rechte des geistigen Eigentums; eine detaillierte Aufschlüsselung der voraussichtlichen Termine und Kosten; alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Verwaltungsaufgaben, die erforderlich sind, um bei der Umsetzung einer Lösung für die lose multiregionale Volumenkopplung mit den wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen dem EU-System und dem System des Vereinigten Königreichs umzugehen.

Article 3

1 Der Sonderausschuss empfiehlt, dass die Vertragsparteien ihre jeweiligen ÜNB und die Union zusätzlich ENTSO-E, der die Arbeit der ÜNB der EU erleichtert, ersuchen, einen gemeinsamen Bericht für den Sonderausschuss zu erstellen, in dem alle Hindernisse für die Durchführung gemeinsamer und hybrider Offshore-Projekte, die sich aus bestehenden Handelsregelungen oder der losen multiregionalen Volumenkopplung ergeben können, untersucht werden ebenso wie alle notwendigen spezifischen Änderungen bestehender Handelsregelungen oder spezifischen Anforderungen an die Konzeption der losen multiregionalen Volumenkopplung, die für einen effizienten Stromhandel erforderlich sind, mit dem die Durchführung gemeinsamer und hybrider Offshore-Projekte unterstützt wird.

2 Im Rahmen des gemeinsamen Berichts der ÜNB a) sollten die mittelfristigen Auswirkungen (bis 2030-2035) sowohl der bestehenden Handelsregelungen als auch einer Lösung für die lose multiregionale Volumenkopplung auf gemeinsame und hybride Projekte untersucht werden, mit besonderem Schwerpunkt i) auf dem Anwendungsbereich der Handelsregelungen und der Frage, ob und wie die Kapazitätsvergabe beeinträchtigt werden könnte; ii) darauf, wie diese Handelsregelungen in unterschiedlichen Marktgestaltungen, insbesondere in Offshore-Gebotszonen, funktionieren könnten; und iii) auf der Frage, ob das Geschäftsszenario für Infrastrukturinvestitionen hinreichend klar ist; b) sollte Folgendes berücksichtigt werden: i) die Art und der Umfang möglicher mittelfristiger Entwicklungen der Infrastruktur für erneuerbare Offshore-Energie in der Nordsee, einschließlich möglicher hybrider Verbindungsleitungen, Energieinseln, vermaschter Netze und Offshore-Elektrolyseure; ii) mögliche Preisbildungsmechanismen; iii) die ergänzende Rolle von Regelungen für den Termin- und den Intraday-Handel; iv) die Auswirkungen auf die Genauigkeit der Prognosen für die angrenzende Gebotszone; und v) etwaige spezifische Anpassungen der Konzeptionsmerkmale dieser Handelsregelungen, die innerhalb ihrer allgemeinen Grenzen erforderlich sein könnten, um dazu beizutragen, ermittelte Hindernisse und/oder Anforderungen bei der Entwicklung und beim Betrieb gemeinsamer und hybrider Offshore-Projekte zu beseitigen und damit effiziente Handelsregelungen zu schaffen.

Article 4

Die in den Artikeln 2 und 3 genannten Arbeiten sollten regelmäßige Aufsichtstätigkeiten und Beiträge der Vertragsparteien umfassen. Dabei könnten auch die ÜNB in Zusammenarbeit mit weiteren Interessenträgern einbezogen werden, zu denen auch Regulierungsbehörden, nominierte Strommarktbetreiber/Strombörsen und wissenschaftliche Einrichtungen gehören können.

Article 5

Der Sonderausschuss empfiehlt, dass die Vertragsparteien ihre Kommunikation mit ihren jeweiligen ÜNB und die Union zusätzlich mit ENTSO-E, der die Arbeit der ÜNB der EU erleichtert, in Bezug auf die Artikel 2 und 3 koordinieren und sie ersuchen, die in diesen Artikeln aufgeführten Arbeiten innerhalb von elf Monaten nach Annahme dieser Empfehlung abzuschließen.

Article 6

Der Sonderausschuss empfiehlt, dass die Vertragsparteien ihre jeweiligen ÜNB und die Union zusätzlich ENTSO-E, der die Arbeit der ÜNB der EU erleichtert, ersuchen, zum Abschluss ihrer Arbeiten im Zusammenhang mit den Artikeln 2 und 3 eine informelle Stellungnahme der nationalen Energieregulierungsbehörden des Vereinigten Königreichs und von ACER einzuholen, die innerhalb eines Monats nach Vorlage des gemeinsamen Berichts der ÜNB vorzulegen ist.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions