Durchführungsbeschluss (EU) 2025/476 der Kommission vom 11. Februar 2025 mit Vorschriften zur Anwendung der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich eines Antrags der Niederlande auf Nichtanwendung bestimmter Anforderungen an den äußeren Schalldruckpegel akustischer Warnsignale gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 789)
Text
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Article 1
Dem Antrag der Niederlande auf Nichtanwendung von Abschnitt 4.2.2.3.2 Absatz 12 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 in Bezug auf den vorgeschriebenen äußeren Schalldruckpegel akustischer Warnsignale für Außentüren wird für die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Fahrzeuge stattgegeben. Die Niederlande teilen der Kommission unverzüglich jede Änderung bei den im Anhang aufgeführten Fahrzeugen und deren jeweilige Kennnummern mit.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
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