Beschluss (EU) 2025/702 des Rates vom 17. März 2025 zur Ermächtigung der Europäischen Kommission, im Namen der Union an den Verhandlungen über ein internationales Instrument zur Einrichtung einer Internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine teilzunehmen
Text
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Article 1
1 Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union an den Verhandlungen über ein internationales Instrument zur Einrichtung einer Internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine teilzunehmen.
2 Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss dargelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Article 2
Die Kommission wird als Verhandlungsführer der Union benannt.
Article 3
Die Verhandlungen erfolgen im Benehmen mit der Gruppe „Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und Europarat“ (COSCE) des Rates. Die Kommission erstattet der COSCE regelmäßig über die gemäß diesem Beschluss unternommenen Schritte Bericht und konsultiert sie regelmäßig.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
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