Beschluss (EU) 2025/799 des Rates vom 14. April 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Aufnahme eines neu erlassenen Rechtsakts der Union in Anhang 2 des Windsor-Rahmens zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Artikel 164 Absatz 1 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) zu vertretende Standpunkt ist in dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses festgelegt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Die Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung) mit Ausnahme deren Artikel 5 und 67 wird in Anhang 2 des Windsor-Rahmens unter Nummer 47 „Sonstiges“ aufgenommen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
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