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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2025/800 des Rates vom 14. April 2025 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Aufnahme eines neu erlassenen Rechtsakts der Union in Anhang 2 des Windsor-Rahmens zu vertreten ist

CELEX
32025D0800
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2025-04-14
In force since
2025-04-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit Artikel 164 Absatz 1 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) zu vertreten ist, ist in dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses festgelegt.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Article 1

Die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) sollte – soweit sie Bedingungen und technische Spezifikationen für das Inverkehrbringen von Produkten und für ihre Inbetriebnahme enthält, die den freien Warenverkehr betreffen – mit Ausnahme ihrer Artikel 102, 108 und 110 in Anhang 2 des Windsor-Rahmens unter Nummer 47 „Sonstiges“ aufgenommen werden.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.

Relations

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