Beschluss (EU) 2025/818 des Rates vom 28. April 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 67 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt eingerichteten Ausschuss der Vertragsparteien (im Folgenden „Ausschuss“) hinsichtlich der Annahme von Änderungen der Geschäftsordnung des Ausschusses zu vertreten ist, besteht darin, keine Einwände gegen die Annahme des im Dokument IC-CP(2025)1 prov dargelegten überarbeiteten Vorschlags des Vorsitzes des Ausschusses zur Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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