Beschluss (EU) 2025/1119 des Rates vom 26. Mai 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Festlegung neuer Vorschriften über das schriftliche Verfahren und den Zugang der Mitglieder zu den Archiven des Internationalen Getreiderats zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 62. Tagung des Internationalen Getreiderats zu vertreten ist, besteht darin, entsprechend dem Vorschlag des Sekretariats des Internationalen Getreiderats vom 16. Dezember 2024 für die Einfügung eines neuen Buchstabens c in Artikel 19 und eines neuen Buchstabens d in Artikel 20 der Geschäftsordnung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 (im Folgenden „Geschäftsordnung“) zu stimmen, um ein Verfahren für die Annahme von Beschlüssen des Internationalen Getreiderats im schriftlichen Verfahren festzulegen.
Article 2
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 62. Tagung des Internationalen Getreiderats zu vertreten ist, besteht darin, entsprechend dem Vorschlag des Sekretariats des Internationalen Getreiderats vom 16. Dezember 2024 für die Aufnahme eines neuen Artikels 26 in die Geschäftsordnung zu stimmen, um die Bedingungen für den Zugang der Mitglieder zu den Archiven des Internationalen Getreiderats klarzustellen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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