Beschluss (EU) 2025/1121 des Rates vom 27. Mai 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss, der mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland eingesetzt wurde, in Bezug auf die Änderungen dieses Abkommens hinsichtlich grundlegender Prinzipien und Rechte bei der Arbeit zu vertretenden Standpunkt
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der ersten Sitzung des mit Artikel 24.1 Absatz 1 des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland eingesetzten Handelsausschusses zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Handelsausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Artikel 19.3 Absätze 3 und 5 des Abkommens werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Article 2
Die Änderungen im Anhang dieses Beschlusses treten am ersten Tag des sechsten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander durch den Austausch schriftlicher Notifikationen die Erfüllung ihrer jeweiligen rechtlichen Verpflichtungen und den Abschluss ihrer diesbezüglichen Verfahren bestätigt haben. Dieser Beschluss ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions