Beschluss (EU) 2025/1146 des Rates vom 27. Mai 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Hafenstaatkontrollausschuss der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle im Zeitraum 2025-2029 zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf den Jahrestagungen des Hafenstaatkontrollausschusses der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle (im Folgenden „Pariser Vereinbarung“) im Zeitraum 2025-2029 zu vertreten ist, wenn dieser Ausschuss rechtswirksame Beschlüsse zu erlassen hat, ist in Anhang I dieses Beschlusses festgelegt.
Article 2
Die Rahmenvorgaben für die jährliche Festlegung des im Namen der Union auf den Jahrestagungen des Hafenstaatkontrollausschusses der Pariser Vereinbarung im Zeitraum 2025-2029 zu vertretenden Standpunkts sind in Anhang II dieses Beschlusses festgelegt.
Article 3
Der Standpunkt nach Artikel 1 wird von den Mitgliedstaaten der Union vorgetragen, die Vertragspartner der Pariser Vereinbarung sind und die gemeinsam im Interesse der Union handeln.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt bis zum 31. Dezember 2029.
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