Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1170 der Kommission vom 13. Juni 2025 zur Gewährung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Mitgliedstaaten hinsichtlich der Datenübermittlung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 3684)
Text
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Article 1
Die im Anhang dieses Beschlusses festgelegten Ausnahmeregelungen von der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 werden dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern und Rumänien für die jeweiligen dort aufgeführten Bezugszeiträume gewährt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das das Königreich Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Republik Zypern und Rumänien gerichtet.
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