Beschluss (EU) 2025/1314 des Rates vom 23. Juni 2025 über die Vorlage — im Namen der Europäischen Union — von Vorschlägen zur Änderung der Anhänge des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) und über den im Namen der Europäischen Union auf der 20. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Die von der Union anlässlich der 20. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens (im Folgenden „Konferenz der Vertragsparteien“) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (im Folgenden „CITES“) einzureichenden Vorschläge zur Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens sind in Anhang I dieses Beschlusses festgelegt. Die Vorschläge zur Änderung der Anhänge I und II des CITES, den die Union bei dieser Gelegenheit gemeinsam vorlegen wird, sind in Anhang II dieses Beschlusses enthalten.
Article 2
Der von der Union anlässlich der 20. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien einzureichende Vorschlag zur Aufnahme einer Art in Anhang III des CITES ist in Anhang III dieses Beschlusses festgelegt.
Article 3
Der im Namen der Union auf der 20. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien zu vertretende Standpunkt ist es, die in Anhang I und II dieses Beschlusses enthaltenen Vorschläge zur Änderung der Anhänge I und II des CITES zu unterstützen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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