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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1715 der Kommission vom 30. Juli 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1679 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Durchführung des grenzüberschreitenden Projekts Lyon–Turin im europäischen Verkehrskorridor Mittelmeer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 5111)

CELEX
32025D1715
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-07-30
In force since
2025-07-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Gegenstand

In diesem Beschluss werden die für die Durchführung des grenzüberschreitenden Eisenbahnprojekts zwischen den städtischen Knoten Lyon und Turin und der dazugehörigen Zulaufstrecken erforderlichen Maßnahmen und der entsprechende Zeitplan (im Folgenden „Projekt“) sowie die damit verbundenen Governance-Bestimmungen festgelegt.

Article 2 Maßnahmen

Frankreich und Italien stellen sicher, dass die folgenden Maßnahmen nach dem Zeitplan in Artikel 3 durchgeführt werden: a) Maßnahmen betreffend den grenzüberschreitenden Tunnelabschnitt und die Anschlussbahnhöfe Saint-Jean-de-Maurienne und Susa; b) Maßnahmen betreffend die Zulaufstrecken auf italienischem Hoheitsgebiet: i) Modernisierung der bestehenden konventionellen Strecke — Abschnitt Bussoleno–Avigliana: Los 1: Errichtung neuer technischer Anlagen für das Verkehrsmanagement im Abschnitt Bussoleno–Avigliana; Los 2: Beseitigung von zwei ebenerdigen Bahnübergängen in Borgone Susa; Los 3: Umsetzung der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität für Personen mit eingeschränkter Mobilität in den Bahnhöfen Sant’Ambrogio, Borgone und Bruzolo; Los 4: Bau von zwei Vorranggleisen mit 750 m langen Modulen, eines in Condove und eines in Bruzolo; Los 5: Anpassung des Stromversorgungssystems der Strecke durch den Bau von zwei neuen Unterwerken, eines in Avigliana und eines in Borgone; Los 6: Abriss von 281 Masten der Primärstromleitung (66 kV); Los 7: Lärmschutz; Los 8: vollständiger Austausch des aktuellen standardmäßigen Fahrdrahts der Rete Ferroviaria Italiana zwischen den Bahnhöfen Bussoleno und Avigliana durch einen Fahrdraht mit Querschnitt 540 mm2 und Zusatz einer verstärkenden Speiseleitung mit Querschnitt 230 mm2, was bei dem geplanten künftigen Zugverkehr für den ordnungsgemäßen Betrieb der Strecke erforderlich ist; ii) Bau des neuen Streckenabschnitts Avigliana–Orbassano; iii) Neugestaltung des Rangierbahnhofs Orbassano, einschließlich Südanschluss; iv) Anbindung an den städtischen Eisenbahnknoten Turin: Fertigstellung der Umgehungsstrecke Turin, Abschnitt Porta Susa–Stura; Modernisierung der Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Porta Susa und Porta Nuova (neue 4,5 km lange unabhängige zweigleisige Strecke) und Bau einer Reihe neuer Haltestellen in der Turiner Eisenbahn; Beschleunigung der Strecke Turin–Genua; infrastrukturelle und technologische Modernisierung des städtischen Eisenbahnknotens Turin und der zugehörigen Strecken sowie Erneuerung der zentralen Verkehrsmanagementsysteme oder Einführung neuer zentraler Verkehrsmanagementsysteme; neue Umgehungsstrecke von Orbassano nach Settimo Torinese — Phase 1b „Gronda Merci“; c) Maßnahmen betreffend die Zulaufstrecken auf französischem Hoheitsgebiet: i) Modernisierung der bestehenden konventionellen Strecke Ambérieu–Saint-Jean-de-Maurienne; ii) Anbindung im Ballungsraum Lyon — Umgehungsstrecke Lyon zwischen Saint-Pierre-de-Chandieu und Dagneux; iii) Bau der neuen Strecke zwischen Lyon und Saint-Jean-de-Maurienne: Strecke für Mischverkehr (Güter- und Personenzüge) zwischen Grenay und Avressieux; neue Güterverkehrsstrecke zwischen Avressieux und Montmélian; neue Güterverkehrsstrecke zwischen Montmélian und Saint-Jean-de-Maurienne.

Article 3 Zeitplan

1 Für die in Artikel 2 Buchstabe a genannten Maßnahmen gilt folgender Zeitplan: a) im Jahr 2025: Beginn des mechanisierten Vortriebs des Basistunnels im ersten französischen Los (Baustelle 7) — Frankreich; b) Ende 2026/Anfang 2027: Beginn des mechanisierten Vortriebs des Basistunnels in den übrigen Losen (Baustellen 3-4-5-6) — Frankreich und Italien; c) bis 2028: Abschluss der Bauarbeiten im Eingangsabschnitt — Saint Martin La Porte (Baustelle 8) — Frankreich; d) bis 2027: Vorschlag für die Auftragsvergabe für Eisenbahn- und Nichteisenbahnanlagen (Baustelle 12) — Frankreich und Italien; e) bis 2028: Beginn des Vortriebs des Verbindungstunnels nach der traditionellen Methode in Bussoleno (Baustelle 1) — Italien; f) bis 2029: Beginn der Bauarbeiten am internationalen Bahnhof Susa (Baustelle 2) — Italien; g) bis 2030: Abschluss der Bauarbeiten am multimodalen Knotenpunkt des internationalen Bahnhofs Saint-Jean-de-Maurienne (Baustelle 9) — Frankreich; h) bis 2031: Abschluss des Vortriebs des Basistunnels auf der französischen und der italienischen Seite (Baustellen 3-4-5-6-7-8) — Frankreich und Italien; i) bis 2031: Fertigstellung des internationalen Bahnhofs Saint-Jean-de-Maurienne mit zugehöriger Zusatzinfrastruktur; Beginn des Baus des internationalen Bahnhofs von Susa (Baustellen 9 und 2) — Frankreich und Italien; j) bis 31. Dezember 2032: Fertigstellung der Eisenbahninfrastruktur für den Mischverkehr im Einklang mit den TEN-V-Parametern gemäß der Verordnung (EU) 2024/1679 — Frankreich und Italien; k) bis 2033: Einrichtung des ERTMS, Level 2 — Frankreich und Italien.

2 Für die in Artikel 2 Buchstabe b genannten Maßnahmen gilt folgender Zeitplan: a) Modernisierung der bestehenden konventionellen Strecke — Abschnitt Bussoleno–Avigliana: Abschluss der Arbeiten zwischen 2026 und 2032; b) Bau des neuen Strecke Avigliana–Orbassano: i) Umweltprüfung und Erteilung der Genehmigungen: 2024-2025; ii) Beginn der Arbeiten: 2026; iii) Abschluss der Arbeiten: 2033; c) Neugestaltung des Rangierbahnhofs Orbassano, einschließlich Südanschluss — erste Phase, Turiner Seite, bis 2026; d) Anbindung an den städtischen Eisenbahnknoten Turin: i) Abschnitt Porta Susa–Stura: zu 98 % fertiggestellt (Fertigstellung für 2025 erwartet); ii) Abschnitt Porta Susa–Porta Nuova: Fertigstellung bis 2028; iii) Strecke Turin–Genua: bis 2027 (erste Phase): Abschluss der technologischen Anpassung der Systeme des Teilsystems „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ im Abschnitt Trofarello–Alessandria mit dem Bau des ACCM-SCCM in Teilphasen; Fertigstellung des ACC des Bahnhofs Villafranca; Fertigstellung des neuen ACC von Asti.

3 Für die in Artikel 2 Buchstabe c genannten Maßnahmen gilt folgender Zeitplan: a) Modernisierung der bestehenden konventionellen Strecke Ambérieu–Saint-Jean-de-Maurienne; i) Vorstudien, einschließlich einer sozioökonomischen Analyse bis Mitte 2025; ii) Beginn der Arbeiten bis 2027; iii) Planstudien bis Ende 2028; iv) Verwaltungsverfahren für den Grunderwerb bis Ende 2028; v) Umweltprüfung bis Ende 2028; vi) Abschlussstudien bis Ende 2029; vii) Abschluss der Arbeiten bis 2033: Änderung des Zugangs zum Bahnsteig Aiton; Kapazitätsausbau in Aix-les-Bains; Kapazitätsausbau in Chambéry; Überwerfungsbau in Montmélian; Sicherung des Lac du Bourget; Sicherung höhengleicher Bahnübergänge; Verstärkung ortsfester Anlagen für den elektrischen Antrieb; b) Anbindung im Ballungsraum Lyon — Umgehungsstrecke Lyon zwischen Saint-Pierre-de-Chandieu und Dagneux: i) detaillierte Planstudien bis Ende 2027; ii) Umweltprüfung; iii) Abschlussstudien; iv) Grunderwerb gemäß der Studien- und Bauplanung; v) Arbeiten; c) Bau der neuen Strecken zwischen Lyon und Saint-Jean-de-Maurienne entsprechend den Parametern des „grand gabarit“ (große Lösung) als Hauptszenario, das in dieser Phase in Betracht gezogen wird: i) detaillierte Planstudien zu folgenden Projekten, einschließlich einer sozioökonomischen Analyse und Studien im Zusammenhang mit Erkundungsarbeiten bis Mitte 2028 (französische Zuläufe zum Eisenbahntunnel Lyon–Turin — Ausführungsplanung (Avant-projet détaillé): Strecke für Mischverkehr zwischen Grenay und Avressieux; Ausbau des Bahnhofs Ambérieu; neue Güterverkehrsstrecke zwischen Avressieux und Montmélian, einschließlich eines eingleisigen Güterverkehrstunnels unter dem Chartreuse-Massiv, für den parallel zum Bau der Erkundungsstrukturen detaillierte Planstudien durchgeführt werden; Verdoppelung der Anbindung am Bahnhof Montmélian; neue Güterverkehrsstrecke zwischen Montmélian und Saint-Jean-de-Maurienne, einschließlich eines eingleisigen Güterverkehrstunnels unter dem Belledonne-Massiv, für den parallel zum Bau der Erkundungsstrukturen detaillierte Planstudien durchgeführt werden; ii) Umweltprüfung; iii) Bau von Erkundungsstrukturen; iv) Abschlussstudien; v) Grunderwerb gemäß Studien- und Bauplan; vi) Arbeiten.

Article 4 Governance

Der Europäische Koordinator für den europäischen Verkehrskorridor Mittelmeer und ein Vertreter der Kommission werden eingeladen, als Beobachter an den Sitzungen des Verwaltungsrats von Tunnel Euralpin Lyon Turin sowie an den Sitzungen der zwischenstaatlichen Kommission Lyon–Turin teilzunehmen.

Article 5 Berichterstattung

Frankreich und Italien erstatten der Kommission und dem Europäischen Koordinator für den europäischen Verkehrskorridor Mittelmeer mindestens einmal jährlich Bericht über den Stand der Durchführung der in Artikel 2 genannten Maßnahmen, wobei sie auf etwaige Verzögerungen hinweisen und sowohl die Gründe dafür als auch die ergriffenen Korrekturmaßnahmen angeben. Zu diesem Zweck können Frankreich und Italien gegebenenfalls den Inhalt der jährlichen Berichte über den Stand der Maßnahmen heranziehen, die im Rahmen der Finanzhilfevereinbarungen der Fazilität „Connecting Europe“ vorzulegen sind.

Article 6 Überprüfung

Die Kommission leitet bis Ende 2026 eine Überprüfung der Maßnahmen und des Zeitplans gemäß den Artikeln 2 und 3 ein.

Article 7 Adressaten

Dieser Beschluss ist an die Französische Republik und an die Italienische Republik gerichtet.

Relations

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Versions

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