Beschluss (EU) 2025/1948 des Rates vom 18. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC und in dem mit dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf die Annahme von Beschlüssen über die Einladung an die Republik Moldau und Montenegro, diesen Übereinkommen beizutreten, und in Bezug auf den Erlass von Beschlüssen zur Änderung des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren infolge des Beitritts der Republik Moldau und Montenegros zu diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf die Annahme von Beschlüssen über die Einladung an die Republik Moldau und Montenegro, diesem Übereinkommen beizutreten, zu vertreten ist, beruht auf den Entwürfen der Beschlüsse dieses Gemischten Ausschusses, die dem vorliegenden Beschluss beigefügt sind.
Article 2
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf die Annahme von Beschlüssen über die Einladung an die Republik Moldau und Montenegro, diesem Übereinkommen beizutreten, und auf die sich daraus ergebenden technischen Änderungen zu vertreten ist, beruht auf den Entwürfen der Beschlüsse dieses Gemischten Ausschusses, die dem vorliegenden Beschluss beigefügt sind.
Article 3
Die in den Artikeln 1 und 2 genannten Beschlüsse der Gemischten Ausschüsse werden nach ihrem Erlass im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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