Beschluss (EU) 2025/1997 des Rates vom 25. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Die Vertreter der Union im Gemischten Ausschusskönnen geringfügigen Änderungen am Entwurf des Beschlusses im Gemischten Ausschuss zustimmen, ohne dass ein weiterer Beschluss des Rates erforderlich ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1 Verlängerung des Abkommens
1 Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr wird bis zum 31. März 2027 verlängert.
2 Eine weitere Verlängerung sollte von zufriedenstellenden Fortschritten bei der Angleichung der ukrainischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand der Union im Bereich Güterkraftverkehr gemäß der Anlage des vorliegenden Beschlusses abhängig gemacht werden.
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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