Beschluss (EU) 2025/2168 des Rates vom 20. Oktober 2025 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland eingesetzten Handelsausschuss zur Annahme operativer Leitlinien für die Handlungsweise des zivilgesellschaftlichen Forums zu vertretenden Standpunkt
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf einen nach Artikel 24.7 des genannten Abkommens anzunehmenden Beschluss zur Annahme operativer Leitlinien für die Handlungsweise des zivilgesellschaftlichen Forums zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Handelsausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Die im Anhang enthaltenen operativen Leitlinien für das im Rahmen des Abkommens eingerichtete zivilgesellschaftliche Forum werden angenommen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Dieser Beschluss ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions