Beschluss (EU) 2025/2416 des Rates vom 27. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Straßenverkehr in Bezug auf eine Liste der Kategorien, Arten und Schweregrade schwerwiegender Verstöße, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit eines Güterkraftverkehrsunternehmers führen können, zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe o des mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Straßenverkehr (im Folgenden „Sonderausschuss für Straßenverkehr“) in Bezug auf eine Liste der Kategorien, Arten und Schweregrade schwerwiegender Verstöße, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit eines Güterkraftfahrtunternehmens führen können, zu vertreten ist, ist in dem diesem Beschluss beigefügten Beschlussentwurf des Sonderausschusses für Straßenverkehr festgelegt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1 Kategorien, Arten und Schweregrade von Verstößen
Mit diesem Beschluss wird die Liste der Kategorien, Arten und Schweregrade von schwerwiegenden Verstößen gegen die im Abkommen über Handel und Zusammenarbeit festgelegten Vorschriften für den Transport von Gütern auf der Straße festgelegt, die, wie in den Anhängen des vorliegenden Beschlusses festgelegt, neben den in Anlage 31-A-1-1 des Anhangs 31 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit genannten Verstößen zur Aberkennung der Zuverlässigkeit eines Güterverkehrsunternehmens führen können.
Article 2 Inkrafttreten und Anwendung
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Dezember 2025.
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