Beschluss (Euratom) 2025/2479 des Rates vom 21. Oktober 2025 über die Zustimmung zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an Programmen der Union durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft
Text
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Article 1
Dem Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an Programmen der Union (im Folgenden „Abkommen“), einschließlich seiner Bestimmungen über die vorläufige Anwendung, hinsichtlich der unter den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Euratom-Vertrag“) fallenden Angelegenheiten durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft wird zugestimmt .
Article 2
Vor seinem Abschluss wird das Abkommen hinsichtlich der unter den Euratom-Vertrag fallenden Angelegenheiten unterzeichnet und unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit nach Artikel 18 des Abkommens vorläufig angewendet.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft .
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