Durchführungsverordnung (EU) 2025/6 der Kommission vom 6. Januar 2025 zum Verbot der Einfuhr von Exemplaren bestimmter Arten wild lebender Tiere und Pflanzen in die Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2770 der Kommission
Text
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Article 1
Die Einfuhr in die Union von Exemplaren der im Anhang aufgelisteten Arten wild lebender Tiere und Pflanzen aus den ebenfalls im Anhang genannten Ursprungsländern wird verboten.
Article 2
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2770 wird aufgehoben. Verweise auf die aufgehobene Durchführungsverordnung gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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