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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/6 der Kommission vom 6. Januar 2025 zum Verbot der Einfuhr von Exemplaren bestimmter Arten wild lebender Tiere und Pflanzen in die Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2770 der Kommission

CELEX
32025R0006
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-01-06
In force since
2025-01-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Einfuhr in die Union von Exemplaren der im Anhang aufgelisteten Arten wild lebender Tiere und Pflanzen aus den ebenfalls im Anhang genannten Ursprungsländern wird verboten.

Article 2

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2770 wird aufgehoben. Verweise auf die aufgehobene Durchführungsverordnung gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung.

Article 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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