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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2025/101 der Kommission vom 27. November 2024 zur Anpassung der Beiträge zur Finanzierung des Arbeitslosensonderfonds nach den Artikeln 28a und 96 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten

CELEX
32025R0101
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2024-11-27
In force since
2025-02-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die in Artikel 28a Absatz 7 und Artikel 96 Absatz 7 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union vorgesehenen Beiträge werden durch Änderung dieser Bestimmungen wie folgt auf 0,51 % angepasst: 1. Artikel 28a Absatz 7 zweiter Satz erhält folgende Fassung: „Dieser Beitrag wird unter Anrechnung eines Pauschalabschlags von 1585,45 EUR auf 0,51 % des Grundgehalts des Betreffenden festgesetzt, wobei die in Artikel 64 des Statuts vorgesehenen Berichtigungskoeffizienten unberücksichtigt bleiben.“ 2. Artikel 96 Absatz 7 zweiter Satz erhält folgende Fassung: „Dieser Beitrag wird unter Anrechnung eines Pauschalabschlags von 1189,08 EUR auf 0,51 % des Grundgehalts des Betreffenden festgesetzt, wobei die in Artikel 64 des Statuts vorgesehenen Berichtigungskoeffizienten unberücksichtigt bleiben.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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