Durchführungsverordnung (EU) 2025/132 der Kommission vom 28. Januar 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 792/2012 hinsichtlich der Aufnahme eines Verweises auf Bescheinigungen für Musikinstrumente und Erläuterungen zur Verwendung von Formblättern
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
„(4 Die Vordrucke für Ergänzungsblätter zu Reisebescheinigungen, Wanderausstellungsbescheinigungen und Bescheinigungen für Musikinstrumente müssen dem Muster in Anhang IV entsprechen.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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