Durchführungsverordnung (EU) 2025/304 der Kommission vom 31. Oktober 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Mitteilung von bestimmten Finanzunternehmen zur Bekundung ihrer Absicht zur Erbringung von Krypto-Dienstleistungen
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Article 1 Benennung einer Kontaktstelle
Die zuständigen Behörden benennen eine Kontaktstelle für die Annahme der von Finanzunternehmen gemäß Artikel 60 der Verordnung (EU) 2023/1114 übermittelten Mitteilungen. Die zuständigen Behörden halten die Kontaktangaben der genannten Kontaktstelle auf dem neuesten Stand und veröffentlichen sie auf ihren Websites.
Article 2 Übermittlung der Mitteilung
1 Der mitteilende Rechtsträger übermittelt der zuständigen Behörde seine Mitteilung in Form des ausgefüllten Formulars, das im Anhang dieser Verordnung enthalten ist.
2 Der mitteilende Rechtsträger übermittelt die Mitteilung in einer Weise, die es ermöglicht, die Informationen so zu speichern, dass sie zur künftigen Einsicht zugänglich sind, und eine unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen möglich ist.
Article 3 Eingang der Mitteilung und Empfangsbestätigung
Innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung übersendet die zuständige Behörde dem mitteilenden Rechtsträger auf elektronischem Weg und/oder in Papierform eine Empfangsbestätigung. Die Empfangsbestätigung enthält die Kontaktdaten der Dienststelle, der Funktion oder des Bediensteten der zuständigen Behörde, die bzw. der die Mitteilung bearbeitet.
Article 4 Mitteilung von Änderungen
Der mitteilende Rechtsträger teilt der zuständigen Behörde unverzüglich jede Änderung der in der Mitteilung enthaltenen Informationen mit. Der mitteilende Rechtsträger übermittelt die aktualisierten Informationen unter Verwendung des Formulars im Anhang.
Article 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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