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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/356 der Kommission vom 21. Februar 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1941 in Bezug auf das Verbot der Einschleppung, Verbringung, Haltung, Vermehrung oder Freisetzung bestimmter Schädlinge

CELEX
32025R0356
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-02-21
In force since
2025-03-16
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Verbot von Schädlingen

Die im Anhang aufgeführten Schädlinge dürfen bis zu dem Datum, das dort für den jeweiligen Schädling festgesetzt ist, nicht in das Gebiet der Union eingeschleppt oder innerhalb des Gebiets der Union verbracht oder in diesem Gebiet gehalten, vermehrt oder freigesetzt werden.

Article 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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