Delegierte Verordnung (EU) 2025/382 der Kommission vom 18. September 2024 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/273 hinsichtlich der Zertifizierung eingeführter Weinbauerzeugnisse und der Einfuhr von Wein mit Ursprung in Neuseeland
Text
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Article 1 Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/273
Anhang VII der Delegierten Verordnung (EU) 2018/273 wird wie folgt geändert: 1. In Teil III Abschnitt C „Inhalt“ Feld 6 (Feld 5 bei VI-2) „Beschreibung des eingeführten Erzeugnisses“ erhält der letzte Gedankenstrich folgende Fassung: „— Verzeichnis der Zutaten: nur für seit dem 8. Dezember 2023 erzeugte Weinbauerzeugnisse, die nicht abgefüllt und gekennzeichnet sind.“ 2. Teil IV Abschnitt A erhält folgende Fassung: „A. Liste der Drittländer gemäß Artikel 21 Buchstabe b: Australien Chile Neuseeland“
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
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