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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2025/452 der Kommission vom 19. Dezember 2024 zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/642 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter Informationen, die auf der Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen anzugeben sind

CELEX
32025R0452
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2024-12-19
In force since
2025-03-25
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/642

Im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2021/642 wird Anhang III Nummer 2 der Verordnung (EU) 2018/848 wie folgt berichtigt: 1. Der letzte Absatz der Nummer 2.1.3 wird gestrichen. 2. Folgende Nummer wird angefügt: „2.1.4. Die Informationen nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 können ausschließlich auf einem Begleitpapier vermerkt werden, wenn dieses Papier eindeutig der Verpackung, dem Behältnis oder dem Transportmittel des Erzeugnisses zugeordnet werden kann. Dieses Begleitpapier muss Angaben über den Lieferanten oder das Transportunternehmen enthalten.“

Article 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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