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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1571 der Kommission vom 29. Juli 2025 zur Festlegung von Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Formate und Verfahren für die jährlichen Berichte der Aufsichtsstellen

CELEX
32025R1571
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-07-29
In force since
2025-08-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Format und Verfahren der jährlichen Berichte

1 Die Aufsichtsstellen übermitteln der Kommission ihre jährlichen Berichte gemäß Artikel 46a Absatz 6 und Artikel 46b Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über einen von der Kommission zur Verfügung gestellten gesicherten elektronischen Kanal.

2 Die Aufsichtsstellen übermitteln die Informationen in ihren jährlichen Berichten nur einmal, indem sie gegebenenfalls schon zuvor übermittelte Informationen weiterverwenden.

3 Die in Artikel 46a Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 genannten Aufsichtsstellen für die europäischen Brieftaschen für die digitale Identität stellen sicher, dass ihre jährlichen Berichte zumindest die in Anhang I der vorliegenden Verordnung festgelegten Informationen enthalten.

4 Die in Artikel 46b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 genannten Aufsichtsstellen für Vertrauensdienste stellen sicher, dass ihre jährlichen Berichte zumindest die in Anhang II der vorliegenden Verordnung festgelegten Informationen enthalten.

Article 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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