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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25. September 2025 über die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und der harmonisierten Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie

CELEX
32025R1960
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-09-25
In force since
2026-09-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht

Die Gestaltung und der Inhalt der harmonisierten Mitteilung nach Artikel 22a Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU entsprechen den Angaben in Anhang I dieser Verordnung.

Article 2 Harmonisierte Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie

Die Gestaltung und der Inhalt der harmonisierten Kennzeichnung nach Artikel 22a Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU entsprechen den Angaben in Anhang II dieser Verordnung.

Article 3 Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 27. September 2026.

Relations

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