Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2025/2004 der Kommission vom 6. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/2833 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Meldung von Handelsvorgängen innerhalb der EU und bestimmter Markierungsangaben sowie auf die Bestimmung des Gewichts einzelner Exemplare der Art Roter Thun

CELEX
32025R2004
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2025-10-06
In force since
2025-12-13
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderung der Verordnung (EU) 2023/2833

„(4 Die Mitgliedstaaten erstatten der Kommission jährlich Bericht über die Anwendung dieser Ausnahmeregelung. Dieser Bericht enthält Informationen über die Nachprüfung durch die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 9, die Ergebnisse dieser Nachprüfung und Daten über die betreffenden Handelsvorgänge, einschließlich einschlägiger statistischer Informationen wie der Menge an Rotem Thun und der Zahl der unter diese Ausnahmeregelung fallenden Handelsvorgänge.“

„(5 Abweichend von Absatz 4 Buchstabe b Ziffer v dieses Artikels können die Mitgliedstaaten bei Fischereien, die unter die Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung gemäß der Verordnung (EU) 2023/2053 fallen, stattdessen das ungefähre Gewicht der einzelnen Fische innerhalb des Fangs bei der Entladung angeben, das anhand des Durchschnitts des Gesamtanlandegewichts im Verhältnis zur Anzahl der einzelnen Fische bestimmt wird.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions