Durchführungsverordnung (EU) 2025/2194 der Kommission vom 28. Oktober 2025 zur Festlegung einer einheitlichen Vorlage, die von den Projektträgern für den Antrag auf Anerkennung eines Projekts im Bereich kritische Rohstoffe als strategisches Projekt gemäß der Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates zu verwenden ist
Text
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Article 1
Für den Antrag auf Anerkennung eines Projekts im Bereich kritische Rohstoffe als strategisches Projekt gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2024/1252 verwenden die Projektträger die einheitliche Vorlage im Anhang der vorliegenden Verordnung.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 18. November 2025.
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