Durchführungsverordnung (EU) 2025/2203 der Kommission vom 31. Oktober 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 hinsichtlich der Umwandlung der von den beruflichen Verwendern geführten Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel in ein elektronisches Format
Text
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Article 1
In Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 wird folgender Absatz angefügt: „In Bezug auf Verwendungen von Pflanzenschutzmitteln in ihrem Hoheitsgebiet, die vor dem 1. Januar 2027 stattfinden, können die Mitgliedstaaten gestatten, dass die betreffenden Aufzeichnungen nicht in das vorgeschriebene elektronische Format umgewandelt werden.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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