Verordnung (EU) 2025/2262 der Kommission vom 11. November 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 zur Präzisierung der Begriffsbestimmungen und einiger Aspekte der Messbedingungen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/2533, unter anderem in Bezug auf die Methode zur Berechnung der durchschnittlichen Endfeuchte sowie die Identifizierung und Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturinformationen
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Article 1 Änderungen der Verordnung (EU) 2023/826
Die Anhänge I, II und IV der Verordnung (EU) 2023/826 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2 Änderungen der Verordnung (EU) 2023/2533
Die Verordnung (EU) 2023/2533 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 6 wird gestrichen. 2. Artikel 13 über das Inkrafttreten und den Geltungsbeginn erhält folgende Fassung: „Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2025. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.“ 3. Die Anhänge I, II, III und IV werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 3 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am vierten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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