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Durchführungsverordnung (EU) 2025/2295 der Kommission vom 13. November 2025 zur Festlegung der Liste und Beschreibung von Variablen und der entsprechenden technischen Spezifikationen, statistischen Klassifikationen, Untergliederungen, Metadaten und Präzisionsziele für die Themen offene Stellen, Arbeitskostenindex und geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle gemäß der Verordnung (EU) 2025/941 des Europäischen Parlaments und des Rates

CELEX
32025R2295
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-11-13
In force since
2025-12-04
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Liste und Beschreibung von Variablen und entsprechende technische Spezifikationen

1 Die Daten werden auf nationaler Ebene übermittelt. Die Liste und Beschreibung von Variablen und die entsprechenden technischen Spezifikationen sowie die statistischen Klassifikationen und Untergliederungen, die der Kommission (Eurostat) zu übermitteln sind, sind in Anhang I festgelegt.

2 Was das Thema „geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle“ betrifft, so werden die gemäß dieser Verordnung übermittelten Daten zu dem Thema erforderlichenfalls überarbeitet, wenn die Daten zum Thema „Struktur der Verdienste“ verfügbar werden. Die überarbeiteten Daten müssen vollständig mit den entsprechenden, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1526 der Kommission übermittelten Werten übereinstimmen.

Article 2 Präzisionsziele

Die Präzisionsziele für statistische Erhebungen sind in Anhang II festgelegt.

Article 3 Metadaten

1 Bei der Übermittlung der vierteljährlichen Daten zu den Themen „offene Stellen“ und „Arbeitskostenindex“ und der jährlichen Daten zum Thema „geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle“ an die Kommission (Eurostat) gemäß der Verordnung (EU) 2025/941 übermitteln die Mitgliedstaaten Informationen (Metadaten) über Folgendes: a) wesentliche Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, die sich auf die Zahl der besetzten oder offenen Stellen im Hinblick auf das Thema „offene Stellen“, auf den Arbeitskostenindex und seine Komponenten im Hinblick auf das Thema „Arbeitskostenindex“ und auf die Variablen zum Thema „geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle“ ausgewirkt haben. b) Änderungen der Quellen und Methoden, die im letzten Bezugsquartal im Hinblick auf die Themen „offene Stellen“ und „Arbeitskostenindex“ bzw. im letzten Bezugsjahr im Hinblick auf das Thema „geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle“ umgesetzt wurden, wobei Folgendes zu beschreiben ist: die Änderungen der Quellen und Methoden; die betroffenen Reihen auf Ebene der NACE-Abschnitte; die erwarteten Auswirkungen in Bezug auf die Qualität, insbesondere die Verzerrung und Volatilität; ob die Änderungen zu einem Bruch in der Reihe geführt haben und ob frühere Daten angepasst oder überarbeitet wurden. c) die Ursachen für umfangreiche oder häufige Revisionen früherer Daten. d) alle sonstigen relevanten Informationen, die es ermöglichen, wesentliche Änderungen der Daten zu interpretieren und mit der tatsächlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt oder mit Änderungen der Quellen und Methoden in Zusammenhang zu bringen.

Article 4 Formate für die Übermittlung von Informationen

1 Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) Datensätze in elektronischer Form, die vollständig überprüfte und editierte Daten enthalten, die den Validierungsregeln gemäß den Spezifikationen der Variablen nach Anhang I entsprechen. Die Daten werden — unabhängig von der Anzahl der revidierten Beobachtungen und Variablen — in vollständigen Datensätzen, die alle Variablen erfassen, übermittelt.

2 Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission (Eurostat) die nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Daten und Metadaten zur Verfügung und verwenden dafür die von der Kommission (Eurostat) festgelegten Standards für den Austausch statistischer Daten und die zentrale Eingangsstelle.

Article 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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Versions

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