2005/336/: Beschluss des Rates vom 18. April 2005 zur Änderung des Beschlusses des Rates vom 16. Dezember 1980 zur Einsetzung des Beratenden Ausschusses für das Programm Fusion
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In Absatz 14 des Beschlusses vom 16. Dezember 1980 erhalten die letzten beiden Sätze folgende Fassung: „Stellungnahmen für die Zwecke von Absatz 5 Buchstabe g werden nach einem Abstimmungsverfahren angenommen, bei dem die Stimmen wie folgt gewichtet werden: Belgien2Tschechische Republik2Dänemark2Deutschland5Estland1Griechenland2Spanien3Frankreich5Irland2Italien5Zypern1Lettland1Litauen2Luxemburg1Ungarn2Malta1Niederlande2Österreich2Polen3Portugal2Slowenien1Slowakei2Finnland2Schweden2Vereinigtes Königreich5Schweiz2Gesamt60 Für die Annahme einer Stellungnahme ist eine Mehrheit von 31 Ja-Stimmen erforderlich, die von mindestens 14 Delegationen abgegeben wurden.“
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