Skip to content
Seqlense EUR-Lex

2007/674/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. April 2007 über die Staatliche Beihilfe N 575/04, die Frankreich Ernault gewährt hat, sowie die Maßnahme C 32/05 (ex N 250/05), die Gegenstand eines Verfahrens gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag ist (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 1405) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32007D0674
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2007-04-04
In force since
2007-10-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die von Frankreich gewährte staatliche Beihilfe in Form einer Rettungsbeihilfe zugunsten von Ernault, die Gegenstand der Entscheidung der Kommission vom 20. Januar 2005 war, ist insofern mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, als sie über den 14. Dezember 2006 hinaus aufrechterhalten wurde.

Article 2

1 Frankreich ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die in Artikel 1 bezeichnete Beihilfe, die dem begünstigten Unternehmen unrechtmäßigerweise gewährt wurde, zurückzufordern.

2 Rückforderung der Beihilfe hat unverzüglich und im Einklang mit den nationalen Verfahren zu erfolgen, sofern diese die sofortige, tatsächliche Vollstreckung der Entscheidung ermöglichen. Die Rückforderungssumme schließt die Zinsen vom Tag der Überweisung an das begünstigte Unternehmen bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung ein. Die Zinsen für den Zeitraum von der Rücknahme der Anmeldung des Umstrukturierungsplans am 14. Dezember 2006 bis zur tatsächlichen Rückzahlung der Beihilfe werden gemäß den Bestimmungen von Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission berechnet.

Article 3

Das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag, das durch die Entscheidung der Kommission vom 6. September 2006 eröffnet wurde (Maßnahme C 32/05), wird infolge der Rücknahme der Anmeldung vom 23. Mai 2005 eingestellt.

Article 4

Frankreich unterrichtet die Kommission binnen zwei Monaten nach Erhalt der vorliegenden Entscheidung, welche Maßnahmen es ergriffen hat bzw. zu ergreifen gedenkt, um Artikel 1 und 2 nachzukommen. Frankreich erteilt diese Informationen durch Ausfüllen des beigefügten Fragebogens.

Article 5

Diese Entscheidung ist an die Französische Republik gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions