Verordnung (EG) Nr. 703/2009 des Rates vom 27. Juli 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur Einstellung des Verfahrens betreffend die Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in der Republik Moldau und der Türkei
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Article 1
1 Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von Stangen und Stäben, warmgewalzt, in ungleichmäßig aufgewickelten Rollen (Coils), aus Eisen, nicht legiertem oder legiertem Stahl, ausgenommen nicht rostender Stahl, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die unter den KN-Codes 72131000, 72132000, 72139110, 72139120, 72139141, 72139149, 72139170, 72139190, 72139910, 72139990, 72271000, 72272000, 72279010, 72279050 und 72279095 eingereiht werden.
2 Für die in Absatz 1 beschriebenen und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft, unverzollt: LandUnternehmenZollTARIC-ZusatzcodesVolksrepublik ChinaValin Group7,9 %A930Alle übrigen Unternehmen24,0 %A999
3 Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
Article 2
Die Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in der Republik Moldau und der Türkei werden eingestellt.
Article 3
Die Sicherheitsleistungen für die mit der Verordnung (EG) Nr. 112/2009 eingeführten vorläufigen Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in der Volksrepublik China werden in Höhe des gemäß Artikel 1 eingeführten endgültigen Zolls endgültig vereinnahmt. Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Antidumpingzollsätze übersteigen, werden freigegeben. Die Sicherheitsleistungen für die mit der Verordnung (EG) Nr. 112/2009 eingeführten vorläufigen Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in der Republik Moldau werden freigegeben.
Article 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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