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Durchführungsverordnung (EU) 2020/349 der Kommission vom 2. März 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1916 hinsichtlich der Betriebsbedingungen in bestimmten städtischen oder außerstädtischen Gebieten

CELEX
32020R0349
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2020-03-02
In force since
2020-03-04
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1916

„(1 Die Mitgliedstaaten können den Verkehr von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit Luftleiteinrichtungen in Betriebsstellung im Hinblick auf die spezifischen Merkmale städtischer oder zwischenstädtischer Bereiche, in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h oder weniger beträgt und schutzbedürftige Straßenverkehrsteilnehmer anwesend sein können, untersagen.“

Article 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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