Beschluss (EU) 2022/2255 der Kommission vom 24. Oktober 2022 über die Einleitung der eingehenden Prüfung bestimmter Leistungsziele, die in dem von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden auf der Ebene funktionaler Luftraumblöcke gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf für den dritten Bezugszeitraum enthalten sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 7438) (Nur der deutsche, der französische und der niederländische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die folgenden, für die Streckengebührenzone Belgien-Luxemburg vorgeschlagenen Kosteneffizienzziele, die in dem von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden auf der Ebene funktionaler Luftraumblöcke festgelegten überarbeiteten Entwurf des Leistungsplans für den RP3 enthalten sind, geben Anlass zu Zweifeln an ihrer Kohärenz mit den unionsweit geltenden Leistungszielen: WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH KOSTENEFFIZIENZ Festgestellte Kosten je Leistungseinheit für Streckenflugsicherungsdienste Streckengebühren-zone Belgien-Luxemburg2014 Basiswert2019 Basiswert2020–2021202220232024Im überarbeiteten Entwurf enthaltene Kosteneffizienzziele für den Streckenflug, ausgedrückt als streckenbezogene Kosten je Leistungseinheit (zu realen Preisen des Jahres 2017)81,78 EUR83,26 EUR189,52 EUR104,47 EUR94,18 EUR89,87 EUR
Article 2
1 Eine eingehende Prüfung gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 wird in Bezug auf die in Artikel 1 genannten Kosteneffizienzziele eingeleitet.
2 Zur Unterstützung der weiteren Bewertung der in Artikel 1 genannten Leistungsziele übermitteln Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande auf Anfrage der Kommission relevante zusätzliche Daten und Informationen zu den im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Elementen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, das Großherzogtum Luxemburg und das Königreich der Niederlande gerichtet.
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